Arbeitnehmer-Sparzulage

Steuerfreier Zuschuss vom Staat für Ihren Vermögensaufbau
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Prämie vom Staat pro Jahr

Wer bekommt die Arbeitnehmer-Sparzulage?

Die Arbeitnehmer-Sparzulage erhalten Sie zusätzlich zu den vermögenswirksamen Leistungen, die Ihr Arbeitgeber für Sie zahlt. Wichtig ist, dass Ihr Arbeitgeber die Geldleistung auf das Sparkonto überweist. Außerdem dürfen Sie bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten.

Den steuer- und sozialabgabenfreien Zuschuss bekommen Sie, wenn Sie Ihr Geld in einem VL-Vertrag für mindestens sieben Jahre anlegen. Schließen Sie einen VL-Vertrag mit der Wohn & Bau Genossenschaft, bekommen Sie den höchsten Zuschuss der Arbeitnehmer-Sparzulage von 20 Prozent.

Wie hoch ist die Arbeitnehmer-Sparzulage?

Die Höhe der Arbeitnehmer-Sparzulage ist unter anderem von dem Betrag abhängig, den Ihr Arbeitgeber in das Sparkonto monatlich einzahlt.

Zahlen Sie in einen Bausparvertrag ein, erhalten Sie vom Staat einen Zuschuss von neun Prozent des jährlich eingezahlten Sparbetrags. Die maximale Fördersumme beläuft sich bei Singles auf 470 Euro und auf 940 Euro für Verheiratete. Die jährliche Arbeitnehmer-Sparzulage beträgt dabei im Jahr höchstens 43 Euro für Singles und 86 Euro für Verheiratete.

Sparen Sie mit einem VL-Vertrag der Wohn & Bau Genossenschaft, belohnt Sie der Staat mit einem Bonus von 20 Prozent. Bei einer jährliche Förderhöchstsumme von 400 Euro erhalten Sie als Single eine jährliche Arbeitnehmer-Sparzulage von 80 Euro. Sind Sie verheiratet, verdoppelt sich die Prämie auf 160 Euro im Jahr.

Welche Einkommens­grenzen gelten für Arbeitnehmer-Sparzulagen?

Um die Arbeitnehmer-Sparzulage zu erhalten, müssen Sie unter bestimmten Einkommensgrenzen liegen. Die Einkommensgrenzen richten sich nach der Art des Sparvertrags. Zahlen Sie beispielsweise in einen VL-Vertrag der Wohn & Bau Genossenschaft ein, liegt die jährliche Einkommensgrenze bei 20.000 Euro für Singles und bei 40.000 Euro für Verheiratete.

Die Einkommensgrenze bezieht sich nicht auf Ihr Bruttoeinkommen, sondern auf Ihr zu versteuerndes Einkommen. Dieses liegt deutlich unter dem Bruttobetrag. Sie finden es in Ihrem letzten Steuerbescheid.

Arbeitnehmer-Sparzulage - Höhe und Einkommens­grenzen im Überblick

Singles
  • Höhe der Zulage: 20 Prozent
  • Förderhöchstsumme: 400 Euro
  • maximale Zulage: 80 Euro
  • Einkommensgrenze: 20.000 Euro
Verheiratete
  • Höhe der Zulage: 20 Prozent
  • Förderhöchstsumme: 800 Euro
  • maximale Zulage: 160 Euro
  • Einkommensgrenze: 40.000 Euro

Wie beantragen Sie die Arbeitnehmer-Sparzulage?

Die Zulage beantragen Sie jährlich mit Ihrer Einkommenssteuererklärung. Setzen Sie im Mantelbogen unter dem Punkt „Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmersparzulage” einen Haken. Fügen Sie Ihrer Steuererklärung eine Bescheinigung Ihrer vermögenswirksamen Leistungen hinzu. Das tun Sie in der „Anlage VL“. Haben Sie vergessen, die Zulage zu beantragen, können Sie dies bis zu vier Jahre rückwirkend nachholen.

Die Arbeitnehmer-Sparzulage können Sie auch dann beantragen, wenn Sie keine Steuererklärung abgeben müssen. Dazu füllen Sie die entsprechenden Formulare aus. Die für Sie nicht relevanten Angaben lassen Sie einfach frei. Die ausgefüllten Unterlagen übermitteln Sie dann an das Finanzamt.

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Arbeitnehmer-Sparzulage auf einen Blick

Die Arbeitnehmer-Sparzulage ist eine steuer- und sozialabgabenfreie Förderung vom Staat. Sie ist im Fünften Vermögensbildungsgesetz geregelt.
Um die Zulage zu erhalten, muss Ihr Arbeitgeber den Geldbetrag auf das Sparkonto überweisen.
Vermögenswirksames Sparen mit einem Vertrag der Wohn & Bau Genossenschaft bezuschusst der Staat mit jährlich 20 Prozent auf Ihren Sparbetrag.
Die jährliche Förderhöchstsumme für diese Art des VL-Sparens beträgt 400 Euro. Als Single erhalten Sie so pro Jahr bis zu 80 Euro und als verheiratetes Paar bis zu 160 Euro staatliche Zulage.
Für die Arbeitnehmer-Sparzulage gelten Einkommensgrenzen. Bei einem VL-Vertrag mit der Wohn & Bau Genossenschaft ist die jährliche Einkommensgrenze bei 20.000 Euro für Singles und bei 40.000 Euro für Verheiratete. Dabei richtet sich die Einkommensgrenze nach dem zu versteuernden Einkommen.
Die Einkommensgrenze richtet sich nach dem zu versteuernden Einkommen.
Die Zulage beantragen sie jährlich mit der Einkommensteuererklärung.
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