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Mieter kann Einsicht in Originalbelege der Neben­kosten­abrechnung verlangen
Ein Mieter kann von seinem Vermieter Einsicht in die originalen Belege einer Nebenkostenabrechnung verlangen. Der Mieter muss hierfür kein besonderes Interesse darlegen. Nur ausnahmsweise ist es ausreichend, wenn ein Vermieter einem Mieter lediglich Kopien oder Scans der Originale aus der Betriebskostenabrechnung vorlegt. Dies stellte der Bundesgerichtshof (BGH) im Dezember 2021 klar.