Wohnungs­bauprämie

Extrageld vom Staat auf Ihr Erspartes
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staatliche Förderung pro Jahr geschenkt

Wie hoch ist die Wohnungs­bau­prämie?

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pro Jahr auf Ihr Erspartes

Die Höhe der Wohnungsbauprämie ist in 2021 von 8,8 Prozent auf 10 Prozent auf die jährliche Sparleistung angestiegen. Der Staat fördert Alleinstehende bis zu einem jährlichen Sparbetrag von 700 Euro und Ehepaare bis zu 1.400 Euro.

 

Singles erhalten eine maximale Prämie von 70 Euro und verheiratete Paare von bis zu 140 Euro im Jahr. Die Wohnungsbauprämie ist nicht steuerpflichtig, da sie laut Einkommenssteuergesetz nicht zu den Einkünften zählt.

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Wer erhält die Wohnungs­bau­prämie?

Die Wohnungsbauprämie können Sie beantragen, wenn Sie mindestens 16 Jahre alt und in Deutschland unbegrenzt steuerpflichtig sind. Zudem sind Sie an Einkommensgrenzen gebunden und sollten mindestens 50 Euro jährlich in eine dafür vorgesehene Sparanlage einzahlen.

Die Wohnungsbauprämie gibt es meist für Bausparverträge. Der Staat belohnt aber auch diejenigen, die Anteile bei Wohnungsbaugenossenschaften erwerben. Entscheiden Sie sich für das VL-Sparen mit der Wohn & Bau Genossenschaft. Dann erhalten Sie die Wohnungsbauprämie auch, wenn Sie Ihr Erspartes nicht für einen wohnwirtschaftlichen Zweck einsetzen.

Nutzen Sie die Vorteile einer Mitgliedschaft bei der Wohn & Bau Genossenschaft.

Welche Einkommens­grenzen gelten für die Wohnungs­bau­prämie ab 2021?

In 2021 haben sich die Einkommensgrenzen für die Wohnungsbauprämie erhöht. Bei Alleinstehenden liegt die Grenze jetzt bei 35.000 Euro, bei verheirateten oder verpartnerten Paaren bei 70.000 Euro. Die Einkommensgrenzen für die Wohnungsbauprämie beziehen auf das zu versteuernde Einkommen. Sie finden es auf Ihrem letzten Steuerbescheid. Es ist geringer als Ihr Bruttoeinkommen.

Um Ihr zu versteuerndes Einkommen zu berechnen, zieht das Finanzamt von Ihrem jährlichen Bruttoeinkommen Freibeträge, Sonderausgaben, Vorsorgeaufwendungen und außergewöhnliche Belastungen ab.

Berechnungs­beispiele für das zu versteuernde Einkommen

Sven (27) alleinstehend, Steuerklasse I
Jährliches Brutto-Einkommen: 41.400 €
Werbungskosten: 1.434 €
Vorsorgeaufwendungen: 6.872 €
Sonderausgaben: 300 €
Einkommensgrenze: 35.000 €
Zu versteuerndes Einkommen: 32.794 €
Johanna (35), 1 Kind, alleinerziehend, Steuerklasse II
Jährliches Brutto-Einkommen: 51.600 €
Werbungskosten: 1.000 €
Vorsorgeaufwendungen: 9.804 €
Sonderausgaben: 36 €
Kinderfreibetrag (hälftig): 4.194 €
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende: 4.008 €
Einkommensgrenze: 35.000 €
Zu versteuerndes Einkommen: 32.558 €
Lara (38) und Thomas (44), verheiratet, 2 Kinder, beide verdienen, Steuerklasse IV
Jährliches Brutto-Einkommen: 82.800 €
Werbungskosten: 2.000 €
Vorsorgeaufwendungen: 14.159 €
Sonderausgaben: 72 €
Kinderfreibetrag (hälftig): 16.776 €
Einkommensgrenze: 70.000 €
Zu versteuerndes Einkommen: 49.793 €

Wohnungsbauprämie - Höhe und Einkommensgrenzen im Überblick

Singles
  • Höhe der Prämie ab 2021: 10 Prozent
  • Förderhöchstsumme: 700 Euro
  • maximale Prämie: 70 Euro
  • Einkommensgrenze: 35.000 Euro
Verheiratete
  • Höhe der Prämie ab 2021: 10 Prozent
  • Förderhöchstsumme: 1.400 Euro
  • maximale Prämie: 140 Euro
  • Einkommensgrenze: 70.000 Euro

Wie beantragen Sie die Wohnungs­bau­prämie?

Bei der Antragsstellung unterstützt Sie die Wohn & Bau Genossenschaft. Die Wohnungsbauprämie müssen Sie jedes Jahr neu beantragen. Zu Jahresbeginn erhalten Sie von uns zusammen mit Ihrem Kontoauszug den Antrag für die Wohnungsbauprämie. Diesen füllen Sie aus und senden ihn an uns zurück. Mit dem Antrag bestätigen Sie, dass Sie unter den Einkommensgrenzen liegen und Anspruch auf die Prämie haben.

Die Wohn & Bau Genossenschaft leitet Ihren Antrag auf Wohnungsbauprämie an das zuständige Finanzamt. Die Prämie wird nach Prüfung Ihrem Sparkonto gutgeschrieben. Sollten Sie den Antrag vergessen haben, können Sie die Prämie für das aktuelle Jahr bis zu zwei Jahre rückwirkend beantragen.

Wohnungs­bau­prämie und Arbeit­nehmer-Sparzulage - Besteht für beide Anspruch?

Anspruch auf Wohnungsbauprämie haben Sie, wenn Sie auf Ihre eingezahlten Sparbeträge keine Arbeitnehmer-Sparzulage erhalten. Möchten Sie zusätzlich zur Arbeitnehmer-Sparzulage auch die Wohnungsbauprämie bekommen, müssen ihre eingezahlten Sparbeträge die jährliche Förderhöchstsumme für die Arbeitnehmer-Sparzulage überschreiten. Für Singles liegt die maximale Fördersumme beim VL-Sparen mit der Wohn & Bau Genossenschaft bei 400 Euro und für verheiratete Paare bei 800 Euro.

Um die maximalen Beträge für Zulage und Prämie zu erhalten, müssen auf Ihrem VL-Sparkonto jährlich 1.100 Euro eingehen, wenn Sie alleinstehend sind. Bei verheirateten Paaren ist der Sparbetrag bei 2.200 Euro.

Wohnungsbauprämie auf einen Blick

Die Wohnungsbauprämie ist eine staatliche Förderung, die Bausparer in Form von jährlichen steuerfreien Zuschüssen unterstützt. Sie ist im Wohnungsbauprämiengesetz (WoPG) verankert.
Mit dem VL-Sparen der Wohn & Bau Genossenschaft haben Sie Anspruch auf die Wohnungsbauprämie auch ohne Nachweis einer wohnwirtschaftlichen Nutzung.
Um die Prämie zu erhalten, müssen Sie mindestens 16 Jahre alt und in Deutschland unbegrenzt steuerpflichtig sein. Zudem müssen Sie einen Mindestbetrag von 50 Euro jährlich in eine Sparanlage einzahlen und unter bestimmten Einkommensgrenzen liegen.
Vermögenswirksames Sparen setzt voraus, dass Sie als Arbeitnehmer seit mindestens sechs Monaten in einem Unternehmen beschäftigt sind. Außerdem benötigt Ihr Arbeitgeber von Ihnen einen Nachweis über einen geeigneten VL-Vertrag.
Die jährliche Einkommensgrenze liegt für Singles bei 35.000 Euro und für verheiratete Paare bei 70.000 Euro. Grundlage ist das zu versteuernde Einkommen, das deutlich unter den Bruttoeinnahmen liegt.
Die maximale Prämie für Alleinstehende beträgt 70 Euro und für Verheiratete 140 Euro pro Jahr.
Den Antrag auf Wohnungsbauprämie stellen Sie über die Wohn & Bau Genossenschaft. Das Antragsformular schicken wir Ihnen jeweils zu Jahresbeginn zu.
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Weitere Informationen rund um vermögens­wirksame Leistungen

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