FAQ – Häufig gestellte Fragen

Antworten auf Ihre Fragen rund um eine Mitgliedschaft bei der Wohn & Bau Genossenschaft
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Sie fragen, wir antworten

Erhalten Sie Antworten auf wichtigen Fragen, die uns rund um die Themen Wohnungsbaugenossenschaft, Mitgliedschaft, Sparen, staatliche Förderungen und Dividenden erreichen.

Fragen und Antworten zur Wohnungsbaugenossenschaft

Was ist eine Wohnungsgenossenschaft?

In einer Wohnungsbaugenossenschaft oder Wohnungsgenossenschaft schließen sich die Mitglieder freiwillig zusammen. Dabei verfolgt die Wohnungsbaugenossenschaft das Ziel, die gemeinsamen Interessen ihrer Mitglieder zu fördern. In der Regel ist das ein wirtschaftlicher Nutzen. Die Unternehmensform ist demokratisch, denn jedes Mitglied hat eine Stimme.

Eine Wohnungsgenossenschaft besteht aus verschiedenen Organen: den Mitgliedern, dem Aufsichtsrat und dem Vorstand.

Erfahren Sie mehr zu den Zielen der Wohn & Bau Genossenschaft und den Organen in unserer Satzung.

Warum sind Genossenschaften so sicher?

In Deutschland werden Genossenschaften umfassend und regelmäßig kontrolliert. Die Pflichten und Aufgaben einer Genossenschaft sind in dem Genossenschaftsgesetz verankert.

Jede Genossenschaft, so auch die Wohn & Bau Genossenschaft, gehört einem gesetzlichen Prüfungsverband an. Einmal jährlich überprüft der Prüfungsverband die Genossenschaften und erstellt einen detaillierten und umfassenden Prüfbericht. Dieser wird den Mitgliedern in der jährlichen Generalversammlung offengelegt.

Der Prüfungsverband überprüft unter anderem folgende Punkte:

  • Wie werden die Mitglieder der jeweiligen Genossenschaft geprüft und betreut?
  • Wie werden Mitglieder beworben?
  • Wie wird das Ergebnis des Jahresabschlusses bewertet?
Wie verwendet die Genossenschaft die eingezahlten Anteile ihrer Mitglieder?

Als Mitglied leisten Sie Zahlungen und erwerben dafür Genossenschaftsanteile. Mit den Einzahlungen unserer Mitglieder kauft, baut und renoviert die Wohn & Bau Genossenschaft Immobilien. Diese Immobilien bieten wir unseren Mitgliedern zur Vermietung an. Durch die Mieteinnahmen erwirtschaften wir Erträge, an denen wir unsere Mitglieder – je nach Höhe der erworbenen Geschäftsanteile – beteiligen. Als Mitglied profitieren Sie somit mehrfach vom Genossenschaftsmodell: weitere Vorteile im Überblick.

Die Wohneinheiten der Wohn & Bau Genossenschaft eG sind eine Sachwertanlage und damit vor einer Inflation überwiegend geschützt. Meist profitieren Immobilien sogar von einer Inflation.

Welche Anforderungen stellt die Wohn & Bau Genossenschaft an neue Immobilien?

Wohnungen oder Häuser, die wir bauen oder kaufen, müssen unseren hohen Anforderungen entsprechen. Wichtig ist uns vor allem die Lage in Verbindung mit einer guten Infrastruktur, Mikrolage und Verkehrsanbindung.

Ein wichtige Rolle spielen außerdem die Nutzungsform und der Kaufpreis. Vor dem Kauf prüfen wir gründlich, ob die geplanten Mieten in einem guten Verhältnis zum Kaufpreis stehen. Oberstes Ziel der Wohn & Bau Genossenschaft ist es, guten Wohnraum zu fairen und bezahlbaren Mieten zur Verfügung zu stellen.

Natürlich achten wir auch auf die Bausubstanz. Wenn wir Bestandsimmobilien erwerben und diese sanieren, muss die Sanierung ökologischen Standards entsprechen.

Fragen und Antworten zur Mitgliedschaft

Welche Vorteile ergeben sich aus einer Genossenschaft für ihre Mitglieder?
  • Alle Mitglieder haben in der Generalversammlung das gleiche Stimmrecht. Das unterscheidet die Genossenschaft von anderen Gesellschaftsformen. Jedes Mitglied bestimmt unabhängig von seinen Einzahlungen das Geschehen mit.
  • Die Mitglieder haben Anspruch auf Rückzahlung ihres Geschäftsguthabens.
  • Die Mitglieder sind in Form von jährlichen Dividenden an den Überschüssen einer Genossenschaft beteiligt.
  • In der Generalversammlung entscheiden die Mitglieder über die Verwendung von Überschüssen.
  • Jede Wohnungsbaugenossenschaft wir vom Staat streng kontrolliert. Dazu finden jährliche Prüfungen durch den Prüfverband statt, der für die jeweilige Wohnungsbaugenossenschaft zuständig ist.

Weitere Vorteile finden Sie hier.

Wie kann ich Mitglied bei der Wohn & Bau Genossenschaft eG werden?

Möchten Sie Mitglied werden, müssen Sie Ihren Beitritt zur Wohn & Bau Genossenschaft eG erklären. Das heißt, Sie füllen die Beitrittserklärung aus. Kontaktieren Sie uns dazu gern hier.

Ihre Anteile, die Sie als neues Mitglied zeichnen, zahlen Sie bequem in monatlichen Raten ein. Bei der Wohn & Bau Genossenschaft eG können Sie die monatlichen Raten sogar als vermögenswirksame Leistungen einzahlen, die – abhängig von Ihrem Einkommen – staatlich gefördert werden.

Für Einzahlungen verwenden Sie bitte folgendes Konto :
Kontoinhaber: Wohn & Bau Genossenschaft eG
Bank: Saalesparkasse Halle
IBAN: DE34 8005 3762 1894 1090 20
BIC: NOLADE21HAL

Welche Rechte habe ich als Mitglied?

Die Rechte sind in den Abschnitten IV und V (§§ 12 und 14) der Satzung der Wohn & Bau Genossenschaft eG beschrieben. Als Mitglied haben Sie u. a. das Recht,

  • Ihr Stimmrecht in der Generalversammlung auszuüben,
  • Auskunft in der Mitgliederversammlung zu verlangen,
  • Einsicht in die Niederschrift über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung zu nehmen,
  • am Bilanzgewinn teilzunehmen.
  • sich mit weiteren Geschäftsanteilen zu beteiligen,
  • den Austritt aus der Genossenschaft zu erklären,
  • Geschäftsanteile zu kündigen und
  • Ihr Guthaben ausgezahlt zu bekommen.
Welche Pflichten habe ich als Mitglied?

Die Pflichten sind im Abschnitt IV (§ 14) unserer Satzung beschrieben. Als Mitglied sind Sie u. a. verpflichtet,

  • Geschäftsanteile zu übernehmen,
  • Zahlungen für Ihre übernommenen Geschäftsanteile pünktlich zu leisten,
  • an der Errichtung und Einhaltung des genossenschaftlichen Eigentums mitzuwirken,
  • am Verlust der Genossenschaft teilzunehmen und
  • Änderungen zu Ihrer Person, wie z. B. Name und Anschrift, zeitnah der Genossenschaft mitzuteilen.
Was muss ich tun, wenn sich meine Anschrift, mein Name oder meine Bankverbindung ändert?

Informieren Sie uns darüber bitte schriftlich. Falls Sie Ihren Namen ändern, beispielsweise wenn Sie geheiratet haben, brauchen wir einen amtlichen Nachweis. Das kann zum Beispiel eine Kopie Ihrer Heiratsurkunde oder des Nachweises Ihrer Namensänderung sein.

Stellen Sie dann bitte auch einen neuen Freistellungsauftrag. Denn wenn sich Ihr Familienstand ändert, ist Ihr bisheriger Freistellungsauftrag ungültig.

Was geschieht mit meinen Anteilen im Todesfall?

Im Todesfall geht Ihre Mitgliedschaft auf Ihren oder Ihre Erben über. Die Mitgliedschaft endet mit dem Schluss des Geschäftsjahres, in dem der Erbfall eingetreten ist. Dafür benötigen wir alle wichtigen Unterlagen wie Sterbeurkunde und Erbnachweis.

Fragen und Antworten zu Vermögenswirksamen Leistungen und staatlichen Förderungen

Was sind Vermögenswirksame Leistungen?

Vermögenswirksame Leistungen, kurz VL oder Vwl, sind Geldleistungen, die Ihr Arbeitgeber in einer bestimmten Anlageform für Sie anlegt. Gesetzlich sind vermögenswirksame Leistungen im 5. Vermögensbildungsgesetz geregelt.

VL können Sie bzw. Ihr Arbeitgeber in diesen Varianten erbringen:

  • Ihr Arbeitgeber: Zusätzlich zu Ihrem Lohn oder Gehalt zahlt Ihr Arbeitgeber freiwillig vermögenswirksame Leistungen in Form eines Arbeitgeberzuschusses. VL können beispielsweise in der Betriebsvereinbarung oder im Tarifvertrag geregelt sein.
  • Sie selbst als Arbeitnehmer: In diesem Fall leisten Sie die VL aus Ihrem eigenen bereits versteuerten Lohn oder Gehalt. Ihr Arbeitgeber überweist den Betrag direkt auf das Konto Ihres Sparvertrags.
  • Kombinierte Leistungen beider Varianten: Überweist Ihr Arbeitgeber die VL direkt, können Sie über die Arbeitnehmer-Sparzulage gefördert werden, wenn Sie unter bestimmten Einkommensgrenzen liegen.

Hinweis: Die staatliche Förderung können Sie bekommen, wenn Sie Arbeitnehmer, Auszubildender, Richter, Berufssoldat oder Zeitsoldat oder Beamter sind. Außerdem muss der Vertrag als Vermögenswirksame Leistung zugelassen sein.

Welche staatlichen Förderungen kann ich bekommen?
    • Arbeitnehmer-SparzuIage: Der Staat fördert das Genossenschaftsparen mit 20 Prozent auf eine Sparsumme von maximal jährlich 400 Euro. Das sind bis zu 80 Euro jährliche Förderung.
    • Wohnungsbauprämie: Zusätzlich können Sie die Wohnungsbauprämie in Höhe von 10 Prozent auf maximal 700 Euro jährlich erhalten. Die Wohnungsbauprämie können Sie für zwei Jahre rückwirkend beantragen.

Bedingungen für die Arbeitnehmer-Sparzulage

Ledig Verheiratet zum Vergleich:(Bausparen)
Höhe der Prämie 20 % 20 % 9%
Maximale Prämie/ Jahr 80,00 Euro 160,00 Euro 43,20 Euro
Einkommensgrenzen 20.000,00 Euro 40.000,00 Euro 17.900,00 Euro

Die Arbeitnehmer-Sparzulage können Sie dann erhalten, wenn Sie unter bestimmten Einkommensgrenzen liegen. Einkommensgrenzen beziehen sich immer auf Ihr zu versteuerndes Einkommen, das meist wesentlich niedriger ist als Ihr Bruttoeinkommen.

Bedingungen für die Wohnungsbauprämie

Ledig Verheiratet/ Verpartnert
Max. geförderte Sparleistung/ Jahr 700,00 Euro 1.400 Euro
Höhe der Prämie/ Jahr 10 % 10 %
Maximale Prämie/ Jahr 70,00 Euro 140,00 Euro
Einkommensgrenzen 35.000,00 Euro 70.000,00 Euro

Von der Wohnungsbauprämie profitieren Sie, wenn Sie unter bestimmten Einkommensgrenzen liegen. Einkommensgrenzen beziehen sich immer auf Ihr zu versteuerndes Einkommen, das meist wesentlich niedriger ist als Ihr Bruttoeinkommen.

Fragen und Antworten zum Genossenschaftssparplan

Welche Laufzeit hat mein Genossenschaftssparplan?

Ihre als neues Mitglied gezeichneten Anteile – das sind in der Regel 210 Anteile zu je 40,00 EUR mit einer gezeichneten Vertragssumme in Höhe von 8.400,00 EUR – zahlen Sie in monatlichen Raten zu je 40,00 EUR über einen Zeitraum von 210 Monaten ein. Dadurch profitieren Sie als Mitglied mindestens zweimal von den staatlichen Förderungen.

Gutschriften aus Dividenden und den staatlichen Förderungen verbuchen wir auf dem Geschäftsguthaben. Dadurch kann sich die Dauer Ihrer Einzahlung verkürzen.

Was geschieht, wenn ich meine Zielsparsumme erreicht habe?

Haben Sie alle gezeichneten Geschäftsanteilssumme voll erbracht, haben Sie als Mitglied diese Möglichkeiten:

  • Sie können Ihre eingezahlten Geschäftsanteile einschließlich der gutgeschriebenen Dividenden und staatlichen Förderungen aufkündigen.
  • Sie kündigen einen Teilbetrag Ihrer eingezahlten Geschäftsanteile.
  • Sie lassen die Geschäftsanteile stehen. Dann profitieren Sie weiter von den jährlichen Dividenden, die wir Ihnen direkt auszahlen. Dies gilt auch für den Teil eines nicht gekündigten Teilbetrages.
Ist eine Teilauszahlung meiner Anteile möglich?

Grundsätzlich können Sie voll eingezahlte Geschäftsanteile mit einer Kündigungsfrist von zwei Jahren kündigen. Nutzen Sie VL-Leistungen und kündigen Sie innerhalb der siebenjährigen Sperrfrist, könnte sich diese Teilauszahlung negativ auf Ihre Prämien auswirken. Das heißt, dass Sie gegebenenfalls die erhaltenen Prämien zurückführen müssen.

Was bedeutet Sperrfrist?
Die Sperrfrist ist eine gesetzliche Vorgabe, die erfüllt werden muss, damit Sie als Mitglied von der staatlichen Förderung profitieren. Sie wird geregelt im § 6 des 5. VermGB und besagt, dass ein VWL-Vertrag mindestens sechs Jahre lang bespart und dann mindestens ein Jahr ruhen muss.
Wichtig: Die Sperrfrist hat nichts mit der Kündigungsfrist zu tun. Sie gilt auch nicht als Laufzeit.
Ist eine Übertragung des Geschäftsguthabens möglich?

Ja, das ist möglich. Achten Sie aber unbedingt darauf, dass die Übertragung keinen negativen Einfluss auf Ihre erhaltenen Prämien hat (Prämienschädlichkeit). Einer Übertragung muss außerdem der Vorstand der Wohn & Bau Genossenschaft eG zustimmen. Möchten Sie Ihr Geschäftsguthaben übertragen, können Sie sich jederzeit gern an uns wenden.

Was passiert, wenn ich arbeitslos werde oder in Mutterschutz bin?

Werden Sie arbeitslos, benötigen wir nur eine Bescheinigung über den Zeitraum Ihrer Arbeitslosigkeit. Dann stellen wir Ihren Genossenschaftssparplan beitragsfrei. Das funktioniert genauso, wenn Sie sich in Mutterschutz befinden.

Kann ich meinen Beitrag trotz Arbeitslosigkeit oder Mutterschutz weiterzahlen?

Ja, dass können Sie. Dafür fordern Sie einfach bei uns einen Dauerauftrag an. Das geht ganz einfach per Telefon. Auf diese Zahlungen können Sie dann die Wohnungsbauprämie erhalten.

Brauche ich einen Freistellungsauftrag?

Mit einem Freistellungsauftrag können Sie Kapitalerträge aus Geldanlagenwie Zinsen und Dividenden jährlich bis zu 801,00 Euro steuerfrei erhalten. Ehepaare erhalten 1.602,00 Euro steuerfrei. Gesetzlich ist das in § 44a des Einkommensteuergesetzes (EStG) verankert. Ab 2023 steigt der Sparerpauschbetrag für Singles sogar auf 1000 Euro und für Ehepaare auf 2000 Euro.

Erteilen Sie keinen Freistellungsauftrag oder sind die Kapitalerträge höher als der Sparerpauschbetrag, muss die Wohn & Bau Genossenschaft eG von dem übersteigenden Betrag 25 Prozent Abgeltungssteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer automatisch an das Finanzamt abführen.

Teilen Sie der Wohn & Bau Genossenschaft eG dafür Ihre Steueridentifikationsnummer mit. Anderenfalls sind wir verpflichtet, die Abgeltungssteuer auf die Kapitalerträge einbehalten.

Wo finde ich die Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID)?

Jeder Bundesbürger hat eine eigene Steueridentifikationsnummer, die aus elf Ziffern besteht. Sie gilt ein Leben lang. Kinder erhalten sie direkt nach der Geburt.

Die Steuer-lD brauchen Sie vor allem, wenn Sie mit dem Finanzamt kommunizieren oder einen Antrag stellen. Sie kommt aber auch bei den Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (Elstam) zum Einsatz.
Die Steueridentifikationsnummer finden Sie unter anderem auf lhrer jährlichen Lohnsteuerbescheinigung oder Ihrem letzten Steuerbescheid. Beim Bundeszentralamt für Steuern können Sie ihre Nummer ebenfalls erfragen. Auch ihre Meldebehörde kennt Ihre Steueridentifikationsnummer.

Kann ich meinen Genossenschaftsplan vorzeitig kündigen?

Wir empfehlen eine Kündigung des Genossenschaftssparplans vor Ablauf von sieben Jahren nicht. Denn dann verlieren Sie gegebenenfalls Anspruch auf sämtliche Förderungen nach dem 5. VermBG. Gemäß der Satzung der Wohn & Bau Genossenschaft eG kommen in diesem Fall auch sämtliche Vertragskosten auf Sie zu. Haben Sie ein Guthaben, bekommen Sie es laut Satzung natürlich ausgezahlt. Wenden Sie sich gern an uns, wir beraten Sie gern.

Fragen und Antworten rund um Dividenden

Bekomme ich eine Rendite auf mein Guthaben?

Als Mitglied der Wohn & Bau Genossenschaft eG erhalten Sie Dividenden für die erwirtschafteten Gewinne. Wie hoch die Rendite ausfällt, hängt davon ab, wie sich unsere Wohnungsbaugenossenschaft entwickelt. Die Dividenden werden Ihnen auf Ihrem Genossenschaftssparplan gutgeschrieben. Haben Sie Ihre Anteile vollständig eingezahlt, bekommen Sie die Dividenden direkt ausbezahlt.

Wie erhalte ich meine Dividende?

Haben Sie alle gezeichneten Anteile aus dem Genossenschaftssparplan eingezahlt, bekommen Sie nach Beschluss der jeweiligen Generalversammlung die Dividende direkt ausgezahlt.

Haben Sie noch nicht alle gezeichneten Geschäftsanteile voll eingezahlt, bekommen Sie die beschlossene Dividendenauszahlung auf das Geschäftsguthaben gutgeschrieben (Thesaurierung). Ihr eingezahltes Guthaben wie auch die thesaurierten Dividendengutschriften sind Teil der zukünftigen jährlichen Ergebnisse der Genossenschaft. Es geht Ihnen also nichts verloren.

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Profitieren Sie von einer Mitgliedschaft

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