Arbeitnehmer profitieren bereits davon.
Arbeitgeberanteile an vermögenswirksamen Leistungen sind freiwillig. Nicht jeder Arbeitnehmer bekommt den Zuschuss vom Unternehmen. Die Höhe des Arbeitgeberzuschusses richtet sich unter anderem nach Branche, Arbeitgeber und Anzahl der Arbeitsstunden.
Zahlt Ihr Arbeitgeber Ihnen den Zuschuss, legt er einen monatlichen Betrag zwischen 6,65 Euro und 40,00 Euro fest. Pro Jahr können Sie bis zu 480 Euro Extrageld von Ihrem Betrieb erhalten. Ist der Arbeitgeberzuschuss nicht in Ihrem Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt, fragen Sie am besten bei Ihrem Vorgesetzten oder Ihrer Personalabteilung nach.
Sparverträge mit vermögenswirksamen Leistungen laufen in der Regel sieben Jahre. Ihr Arbeitgeber zahlt sechs Jahre lang die VL-Beträge auf das Sparkonto ein. Im siebten Jahr wird nicht eingezahlt. Nach Ablauf der Vertragszeit können Sie über Ihr Erspartes entscheiden.
Sie können auch dann einen VL-Vertrag abschließen, wenn Ihr Unternehmen Ihnen keinen oder nur einen geringen Arbeitgeberzuschuss zahlt. Die monatlichen Beiträge in das Sparkonto zahlen Sie dann selbst.
Möchten Sie jedoch von der Arbeitnehmer-Sparzulage profitieren, muss Ihr Arbeitgeber den VL-Beitrag auf das vermögenswirksame Sparkonto überweisen. Ihr Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, den VL-Betrag auf das Sparkonto zu überweisen. Dies ist auch der Fall, wenn er Ihnen keinen freiwilligen Zuschuss gewährt.