Vermögenswirksame Leistungen, kurz VL oder Vwl, sind Zuschüsse, die Sie als Arbeitnehmer von Ihrem Arbeitgeber erhalten. Mit diesem freiwilligen Extrageld Ihres Arbeitgebers bauen Sie langfristig Vermögen auf. Bis zu 40 Euro monatlich in Form von vermögenswirksamen Leistungen sind möglich. Wählen Sie dafür eine geeignete Sparanlage. Sie haben die Wahl zwischen unterschiedlichen VL-Anlagearten, wie dem Fondssparen oder dem Bausparvertrag. Entscheiden Sie sich für einen VL-Vertrag mit der Wohn & Bau Genossenschaft, profitieren Sie von vielfältigen Vorteilen.
Mit der Wohn & Bau Genossenschaft können Sie VL-Sparpläne einrichten. Die Genossenschaftsteile, die Sie als Mitglied erwerben, lassen Sie einfach als monatliche VL-Zahlungen von Ihrem Arbeitgeber überweisen. Dazu sprechen Sie am besten mit Ihrem Arbeitgeber. Er kann Ihnen bis zu 40 Euro im Monat – das sind satte 480 Euro pro Jahr – in Form von vermögenswirksamen Leistungen gewähren. Zahlt Ihr Arbeitgeber Ihnen weniger als 40 Euro, können Sie problemlos bis zu diesem Betrag aufstocken. Übrigens, gesetztlich ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet, einen vermögenswirksamen Beitrag auf ein Sparkonto umzuleiten. Das ist auch der Fall, wenn er Ihnen keine vermögenswirksamen Leistungen gewährt. Der VL-Betrag wird dann von Ihrem Lohn oder Gehalt abgezogen. Sie als Mitglied entscheiden darüber, welche Leistungen Sie von uns beanspruchen. Nutzen Sie das VL-Sparen, um sich ein Vermögen aufzubauen. Erfüllen Sie sich mit Ihrem Erspartem eigene Wünsche und Lebensziele. Oder nutzen Sie das Angebot unserer Wohnungsbaugenossenschaft und beziehen eine unserer attraktiven Wohnungen. Sie haben die Wahl.
Vermögenswirksame Leistungen helfen Ihnen langfristig beim Sparen, um Ihren Traum vom Haus zu verwirklichen oder für Ihr Alter vorzusorgen. Zusätzlich zu den Zuschüssen Ihres Arbeitgebers erhalten Sie Zulagen vom Staat. Die Arbeitnehmer-Sparzulage und die Wohnungsbauprämie machen den Vermögensaufbau mit vermögenswirksamen Leistungen besonders attraktiv.
Die Höhe dieses freiwilligen Zuschusses legt Ihr Arbeitgeber selbst fest. Bis zu 480 Euro Zuschuss im Jahr sind möglich. Sparen Sie mit der Wohn & Bau Genossenschaft, beträgt die Zulage 20 Prozent Ihres jährlichen Sparbetrags. Seit 2021 beträgt die Prämie satte 10 Prozent. Als Single bekommen Sie bis zu 70 Euro geschenkt, als Paar sogar bis zu 140 Euro. Zahlen Sie als Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen, entstehen Ihnen zunächst zusätzliche Personalkosten. Langfristig ergibt sich durchaus ein Mehrwert.
Unterstützen Sie Ihre Mitarbeiter dabei zu sparen. Sie werden es Ihnen danken, denn so fühlen sie sich wertgeschätzt. Ihre freiwillige Geldleistung kann dazu beitragen, Ihre Mitarbeiter langfristig an Ihr Unternehmen zu binden. Freiwillige Leistungen beeinflussen das Unternehmensimage positiv. Damit heben Sie sich von Ihren Wettbewerbern positiv ab. Um von vermögenswirksamen Leistungen zu profitieren, müssen Sie einige Voraussetzungen erfüllen. Das sind die Bedingungen im Überblick: Eine Einkommensgrenze für vermögenswirksame Leistungen gibt es nicht direkt. Beachten Sie dennoch die Einkommensgrenzen für staatliche Zulagen für das VL-Sparen, die Wohnungsbauprämie und die Arbeitnehmer-Sparzulage.
Wie hoch die VL-Leistungen Ihres Arbeitgebers sind, hängt nicht von Ihrem Verdienst ab. Die Höhe ist meist in Ihrem Arbeitsvertrag oder dem Tarifvertrag Ihres Arbeitgebers geregelt. Sofern Ihr Arbeitgeber keine Festlegungen trifft, sprechen Sie ihn direkt zu Ihrem Vorhaben an. Die freiwilligen VL-Leistungen betragen monatlich mindestens 6,65 Euro und höchstens 40 Euro. Damit können Sie einen jährlichen Zuschuss von bis zu 480 Euro erhalten.
In der Regel läuft ein VL-Vertrag sieben Jahre lang. Sechs Jahre lang zahlt Ihr Arbeitgeber die Geldleistung auf das VL-Sparkonto ein. Im siebten Jahr ruhen die Einzahlungen. Danach können Sie Ihr Guthaben erhalten. Das sind bis zu 2.880 Euro Zuschuss von Ihrem Arbeitgeber. Zusätzlich profitieren Sie von staatliche Zulagen, den von der Wohn & Bau Genossenschaft erwirtschafteten Renditen und Ihren Eigenleistungen, wenn Sie welche einbringen.
* Arbeitgeberzuschuss: Monatlich sind maximal 40 Euro Arbeitgeberzuschuss möglich. Pro Jahr ergibt das 480 Euro. Das VL-Sparen läuft über sieben Jahre, wobei über sechs Jahr VL-Leistungen eingezahlt werden. Über diesen Zeitraum können Sie maximal 2.880 Euro VL-Leistungen bekommen. ** Arbeitnehmer-Sparzulage: Pro Jahr können Sie zusammen mit Ihrem Ehepartner durch das VL-Sparen mit der Wohn & Bau Genossenschaft 160 Euro Arbeitnehmer-Sparzulage erhalten. Bei der Spardauer von sieben Jahren sind das insgesamt maximal 1.120 Euro. Voraussetzung ist, dass Sie unter bestimmten Einkommensgrenzen liegen. *** Wohnungsbauprämie: Pro Jahr können Sie und Ihr Partner maximal 140 Euro Zuschuss erhalten. Sparen Sie sieben Jahre, profitieren Sie von maximal 960 Euro.
Vermögenswirksame Leistungen
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Wer bekommt eigentlich vermögenswirksame Leistungen?
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Vermögenswirksame Leistungen auf einen Blick
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