Vermögens­wirksame Leistungen

Mit Hilfe des Arbeitgebers sparen
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Geschenk vom Arbeit­geber

Arbeit­geber­zuschuss*
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Extra-Bonus vom Staat

Arbeit­­­nehmer-­­Spar­­­zulage**
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Geldprämie fürs Wohnen

Woh­­nungs­bau­prämie***

Was sind vermögens­wirksame Leistungen?

Vermögens­wirksame Leistungen, kurz VL oder Vwl, sind Zuschüsse, die Sie als Arbeitnehmer von Ihrem Arbeitgeber erhalten. Mit diesem freiwilligen Extrageld Ihres Arbeitgebers bauen Sie langfristig Vermögen auf. Bis zu 40 Euro monatlich in Form von vermögenswirksamen Leistungen sind möglich.

Wählen Sie dafür eine geeignete Sparanlage. Sie haben die Wahl zwischen unterschiedlichen VL-Anlagearten, wie dem Fondssparen oder dem Bausparvertrag. Entscheiden Sie sich für einen VL-Vertrag mit der Wohn & Bau Genossenschaft, profitieren Sie von vielfältigen Vorteilen.

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Was haben VL mit Wohnungsbau­genossen­schaften zu tun?

Mit der Wohn & Bau Genossenschaft können Sie VL-Sparpläne einrichten. Die Genossenschaftsteile, die Sie als Mitglied erwerben, lassen Sie einfach als monatliche VL-Zahlungen von Ihrem Arbeitgeber überweisen.

Dazu sprechen Sie am besten mit Ihrem Arbeitgeber. Er kann Ihnen bis zu 40 Euro im Monat – das sind satte 480 Euro pro Jahr – in Form von vermögenswirksamen Leistungen gewähren. Zahlt Ihr Arbeitgeber Ihnen weniger als 40 Euro, können Sie problemlos bis zu diesem Betrag aufstocken.

Übrigens, gesetztlich ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet, einen vermögenswirksamen Beitrag auf ein Sparkonto umzuleiten. Das ist auch der Fall, wenn er Ihnen keine vermögenswirksamen Leistungen gewährt. Der VL-Betrag wird dann von Ihrem Lohn oder Gehalt abgezogen.

Sie als Mitglied entscheiden darüber, welche Leistungen Sie von uns beanspruchen. Nutzen Sie das VL-Sparen, um sich ein Vermögen aufzubauen. Erfüllen Sie sich mit Ihrem Erspartem eigene Wünsche und Lebensziele. Oder nutzen Sie das Angebot unserer Wohnungsbaugenossenschaft und beziehen eine unserer attraktiven Wohnungen. Sie haben die Wahl.

Haben Sie Fragen zu vermögens­wirksamen Leistungen?

Wir informieren Sie ausführlich.
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Ihre Vorteile als Arbeitnehmer

Sich mit vermögenswirksamen Leistungen Träume erfüllen

Vermögens­wirksame Leistungen helfen Ihnen langfristig beim Sparen, um Ihren Traum vom Haus zu verwirklichen oder für Ihr Alter vorzusorgen. Zusätzlich zu den Zuschüssen Ihres Arbeitgebers erhalten Sie Zulagen vom Staat. Die Arbeitnehmer-Sparzulage und die Wohnungs­bauprämie machen den Vermögens­aufbau mit vermögenswirksamen Leistungen besonders attraktiv.

Ihre Vorteile als Arbeitgeber

Von den vermögenswirksamen Leistungen Ihrer Mitarbeiter indirekt profitieren

Zahlen Sie als Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen, entstehen Ihnen zunächst zusätzliche Personalkosten. Langfristig ergibt sich durchaus ein Mehrwert.

Zum Vermögensaufbau Ihrer Mitarbeiter beitragen

Unterstützen Sie Ihre Mitarbeiter dabei zu sparen. Sie werden es Ihnen danken, denn so fühlen sie sich wertgeschätzt.

Ihre Mitarbeiter langfristig an Ihr Unternehmen binden

Ihre freiwillige Geldleistung kann dazu beitragen, Ihre Mitarbeiter langfristig an Ihr Unternehmen zu binden.

Ihr Unternehmensimage nachhaltig stärken

Freiwillige Leistungen beeinflussen das Unternehmensimage positiv. Damit heben Sie sich von Ihren Wettbewerbern positiv ab.

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Wer bekommt eigentlich vermögens­wirksame Leistungen?

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Um von vermögenswirksamen Leistungen zu profitieren, müssen Sie einige Voraussetzungen erfüllen. Das sind die Bedingungen im Überblick:

  • Sie müssen als Arbeitnehmer in einem Unternehmen angestellt sein.
  • Auch Auszubildende ab dem 16. Lebensjahr, Richter, Soldaten und Beamten können vermögenswirksame Leistungen beziehen.
  • Ihr Arbeitsverhältnis besteht seit mindestens sechs Monaten.
  • Ihr Arbeitgeber benötigt einen Nachweis, um Ihnen vermögenswirksame Leistungen zu gewähren. Das kann beispielsweise ein VL-Sparplan der Wohn & Bau Genossenschaft sein.

Eine Einkommensgrenze für vermögenswirksame Leistungen gibt es nicht direkt. Beachten Sie dennoch die Einkommensgrenzen für staatliche Zulagen für das VL-Sparen, die Wohnungsbauprämie und die Arbeitnehmer-Sparzulage.

Was ist die maximale Höhe von vermögens­wirksamen Leistungen?

Wie hoch die VL-Leistungen Ihres Arbeitgebers sind, hängt nicht von Ihrem Verdienst ab. Die Höhe ist meist in Ihrem Arbeitsvertrag oder dem Tarifvertrag Ihres Arbeitgebers geregelt. Sofern Ihr Arbeitgeber keine Festlegungen trifft, sprechen Sie ihn direkt zu Ihrem Vorhaben an.

Die freiwilligen VL-Leistungen betragen monatlich mindestens 6,65 Euro und höchstens 40 Euro. Damit können Sie einen jährlichen Zuschuss von bis zu 480 Euro erhalten.

Wann und in welcher Höhe werden vermögens­wirksame Leistungen ausbezahlt?

In der Regel läuft ein VL-Vertrag sieben Jahre lang. Sechs Jahre lang zahlt Ihr Arbeitgeber die Geldleistung auf das VL-Sparkonto ein. Im siebten Jahr ruhen die Einzahlungen. Danach können Sie Ihr Guthaben erhalten. Das sind bis zu 2.880 Euro Zuschuss von Ihrem Arbeitgeber. Zusätzlich profitieren Sie von staatliche Zulagen, den von der Wohn & Bau Genossenschaft erwirtschafteten Renditen und Ihren Eigenleistungen, wenn Sie welche einbringen.

Vermögens­wirksame Leistungen auf einen Blick

Vermögenswirksame Leistungen sind freiwillige Geldleistungen Ihres Arbeitgebers von bis zu 40 € monatlich. Gesetzlich sind vermögenswirksame Leistungen im Fünften Vermögensbildungsgesetz geregelt.
VL-Verträge werden gewöhnlich über sieben Jahre geschlossen. Sechs Jahre lang zahlt Ihr Arbeitgeber Geldbeträge ein, im siebten Jahr ruht der Vertrag.
Um vermögenswirksame Leistungen zu erhalten, müssen Sie einen geeigneten Sparvertrag abschließen. Das ist beispielsweise ein VL-Vertrag mit der Wohn & Bau Genossenschaft.
Vermögenswirksames Sparen setzt voraus, dass Sie als Arbeitnehmer seit mindestens sechs Monaten in einem Unternehmen beschäftigt sind und Ihr Mindestalter 16 Jahre beträgt. Außerdem benötigt Ihr Arbeitgeber von Ihnen einen Nachweis über einen geeigneten VL-Vertrag.
VL-Sparen hat zahlreiche Vorteile für Sie als Arbeitnehmer: Neben dem Arbeitgeberzuschuss bieten staatliche Zuschüsse wie die Arbeitnehmer-Sparzulage oder die Wohnungsbauprämie zusätzliches Sparpotenzial.
Auch als Arbeitgeber profitieren Sie von den vermögenswirksamen Leistungen, beispielsweise durch ein verbessertes Unternehmensimage und einer verstärkten Mitarbeiterbindung.
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Weitere Informationen zu vermögens­wirksamen Leistungen

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Möchten Sie sich über einen VL-Vertrag mit uns informieren?

Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.

* Arbeitgeberzuschuss: Monatlich sind maximal 40 Euro Arbeitgeberzuschuss möglich. Pro Jahr ergibt das 480 Euro. Das VL-Sparen läuft über sieben Jahre, wobei über sechs Jahr VL-Leistungen eingezahlt werden. Über diesen Zeitraum können Sie maximal 2.880 Euro VL-Leistungen bekommen.

** Arbeitnehmer-Sparzulage: Pro Jahr können Sie zusammen mit Ihrem Ehepartner durch das VL-Sparen mit der Wohn & Bau Genossenschaft 160 Euro Arbeitnehmer-Sparzulage erhalten. Bei der Spardauer von sieben Jahren sind das insgesamt maximal 1.120 Euro. Voraussetzung ist, dass Sie unter bestimmten Einkommensgrenzen liegen.

*** Wohnungsbauprämie: Pro Jahr können Sie und Ihr Partner maximal 140 Euro Zuschuss erhalten. Sparen Sie sieben Jahre, profitieren Sie von maximal 960 Euro.